Skoliose

Die Praxis hat u. a. einen Behandlungsschwerpunkt auf der aktuellen Therapie der Skoliose für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

 

Ich bin zertifizierte und registrierte SCHROTH-Therapeutin

Nach mehreren Jahren der Fortbildung im Bereich der dreidimensionellen Skoliose-Therapie habe ich meine SCHROTH-Zertifizierung 2014 erhalten (Bad Salzungen/Bad Sobernheim). Besonderer Wert wurde auf erweiterte und aktualisierte Erkenntnisse der Therapie gelegt.

www.schrothmethod.com
www.schroth-skoliosebehandlung.de/home_de.php

Weitere Inhalte und Informationen folgen demnächst hier!

Durchführung der Therapie:

Für die Durchführung einer SCHROTH-Therapie benötigen gesetzlich Versicherte ein normales Krankengymnastik-Rezept (Muster 13). Glücklicherweise gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr die Möglichkeit einer Langfristverordnung. Verordnende Ärzte können hierbei außerhalb ihres leider oft engen Budgets Verordnungen ausstellen und müssen nicht fürchten, die begrenzte Menge der Heilmittel zu überschreiten:

In der Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V ist in der Liste über Diagnosen mit langfristigem Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Abs. 1a SGB V aufgeführt:

Erkrankungen der Wirbelsäule und am Skelettsystem:
Skoliose über 20° nach Cobb bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr

  • Idiopathische Skoliose beim Kind (ICD M41.0), Indikationsschlüssel WS2 / EX4
  • Idiopathische Skoliose beim Jugendlichen (ICD M41.1), Indikationsschlüssel WS2 / EX4

 

 

 

Praxisbesonderheiten und Langfristgenehmigungen
Ab dem 1. Januar 2013 kennzeichnet der ICD-10-Code auf der Heilmittelverordnung eine Praxisbesonderheit oder einen langfristigen Heilmittelbedarf.

Die Verordnungsvordrucke für den Bereich Heilmittel – Muster 13, 14 und 18 – wurden ab dem 1. April 2013 um ein Feld ergänzt, in dem der ICD-10-Code angegeben wird. Dies dient der Kennzeichnung der Heilmittelverordnungen als Praxisbesonderheiten: Ärzte müssen hierfür seit dem 1. Januar 2013 sowohl den ICD-10-Code als auch den Indikationsschlüssel auf dem Formular angeben. Hintergrund sind die neuen Regelungen zur Verordnung von Heilmitteln, auf die sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) geeinigt hatten.

Ab dem 1.7.2014 muss der ICD-10-Code auf allen Heilmittelverordnungen angegeben werden, auch wenn es sich nicht um eine Praxisbesonderheit oder Langfrist-Genehmigung handelt.

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© Praxis für Physiotherapie, Ana Paula Sequeira Grossmann, Friedrichstr. 30, 58300 Wetter

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